Aktuelles

Familienrecht in der Corona-Kriese

*** Gerichtsterime *** Umgangsrecht *** Wechselmodell *** Trennung ***

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Familienrechts.

Gerichtstermine

Bisher haben die Familiengerichte unsere Gerichtstermine für die Monate März und April 2020 aufgehoben. Manche Richterinnen und Richter haben neue Termine für Mai oder Juni 2020 festgesetzt, andere warten den weiteren Verlauf ab und terminieren dann erst neu. Eilige Angelegenheiten (wie einstweilige Anordnungen) werden auch in Zeiten von Corona bearbeitet. Wir beraten Sie gerne.

Umgangsrecht

Die Wahrnehmung des Umgangsrechts ist auch während der Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich möglich, denn die Umgangskontakte sind ausdrücklich von der Beschränkung ausgenommen. Auch die Corona-Krise ändert nichts daran, dass minderjährige Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind. Der regelmäßige Umgang des Kindes mit jedem Elternteil gehört zum Wohl des Kindes. Daher besteht ein Recht auf den Umgang, das der andere Elternteil nicht ablehnen kann. Den Eltern ist zudem zu raten, die aktuelle Situation nicht auszunutzen und zu eigenen Zwecken zu missbrauchen. Solange keine konkrete Gefährdung, etwa durch eine Vorerkrankung oder durch einen bekannten Kontakt mit einem an Corona Erkrankten nicht vorliegt, sollte der Umgang ganz regulär stattfinden. Auch in Hinblick auf die Berufstätigkeit der Eltern sollte in der derzeitigen Situation gegenseitige Hilfe im Vordergrund stehen.

Wechselmodell

Das Wechselmodell ist weiter durchzuführen, solange weder das Kind noch ein Elternteil erkrankt ist. Das Wechselmodell, bei welchem die getrennten Eltern das gemeinsame Kind zu gleichen Teilen betreuen, erfordert aufgrund der notwendigen praktischen Umsetzung eine erhöhte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern. Gerade in der derzeitigen Situation ist es daher wichtig, miteinander zu kommunizieren und eine gemeinsame Lösung zu finden.

Trennung

Möglicherweise ist es während der Corona-Krise schwieriger eine räumliche Trennung herbeizuführen. Es ist nicht so einfach, eine neue Wohnung anzumieten, da Vermieter nur eingeschränkt aufgrund des Infektionsrisikos Wohnungsbesichtigungen durchführen. Gegebenenfalls müsste eine Trennung innerhalb der Ehewohnung durchgeführt werden, indem eine strikte Trennung von Tisch und Bett durchgeführt wird und die Eheleute auch nicht mehr gemeinsam wirtschaften.

Wir beraten Sie gerne. Bitte wenden Sie sich an uns. 

 

 

 
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