Unsere Schwerpunkte

Die Kanzlei vertritt und berät sowohl Unternehmen auf dem Gebiete des Wirtschaftsrechtes als auch Privatpersonen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Vertragsrecht (insbesondere Kauf-, Werkvertrags-, Miet- und Pachtrecht)
  • Immobilienrecht inklusive Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht
  • Arbeitsrecht (auch grenzüberschreitend)
  • Familienrecht (auch grenzüberschreitend)
  • Erbrecht (auch grenzüberschreitend)
  • Internetrecht (inklusive Abmahnungen, Urheberrechtsverletzungen etc.)
  • Straßenverkehrsrecht
  • Medizinrecht
  • Versicherungsrecht
  • Sozialrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Vereinsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht, Zwangsversteigerungsrecht
  • Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht
  • Internationales Privatrecht (insbesondere grenzüberschreitendes Vertrags-, Erb-, Familien- und Immobilienrecht)
  • Europarecht.

Zum Wirtschaftsrecht zählen wir neben anderem das
 

  • Baurecht und Architektenrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Bankrecht
  • Maklerrecht
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Produkthaftungsrecht
  • Steuerrecht
  • Versicherungsrecht
  • Internationales Privatrecht, UN-Kaufrecht
  • Europarecht

Aber auch auf abgelegenen Gebieten können wir Sie anwaltlich unterstützen. Sollten Sie also Hilfe auf ganz speziellen Rechtsgebieten benötigen, sprechen Sie uns unbesorgt als Ihre Kanzlei an. Sollten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich auf einzelnen Rechtsgebieten nicht spezialisiert haben, werden wir Ihnen dies offen mitteilen. In den meisten dieser Fälle können wir Ihnen am Ort dennoch kompetente anwaltliche Unterstützung anbieten. Dies aus folgendem Grund:

Die rund 700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des überregionalen Anwaltsnetzes Eurojuris Deutschland e.V., das Dr. Geiben im Jahre 1990 in Saarlouis gegründet hatte, verfügen über eine weitestgehende juristische Kompetenz auf nahezu allen Spezialgebieten. Problemlos und kurzfristig schalten wir für Sie beispielsweise unsere Partner ein in speziellen Bereichen wie dem Lebensmittelrecht, dem Jagdrecht, dem Bergrecht, dem Außenwirtschaftsrecht oder ausländischen Rechtsordnungen.

Grenzüberschreitend liegen unsere eigenen Schwerpunkte auf dem Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht sowie dem französischen, luxemburgischen, belgischen, spanischen und portugiesischem Recht. Hier ist uns eine Unterstützung möglich durch unsere Kooperationspartner, mit denen wir zum Teil schon seit Jahrzehnten eng zusammenarbeiten.   

 
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